Einschätzung Entwurf Stabilitätsgesetz

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Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Da die Wogen in der Kollegenschaft bzgl. der medial angekündigten Lockerung des Versetzungsschutzes hochgehen, weil zukünftig angeblich gegen den Willen des Betroffenen und noch dazu mit finanziellen Nachteilen versetzt werden kann, dürfen wir unsere Ersteinschätzung zum beiliegenden Gesetzesentwurf übermitteln.

Kurz die einzelnen Punkte:

Im §38 BDG wird im Abs. 3 nur das „dienstliche Interesse" einer Versetzung vom vorhandenen einen Punkt vollinhaltlich gleichbleibend in zwei geteilt( Organisationsänderung und Apl.Verlust).

Im Punkt 4 wird die Prüfung des „geringeren Übels" auf den eigenen Bereich eingeschränkt (hat kaum wirkliche Auswirkungen)
Im Punkt 5 wird bei einem Ressortwechsel explizit sogar der freiwillige Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Im Punkt 12a wird angesprochen, dass man nur auf gleichwertige oder höherwertige Apl. versetzt werden kann. Welcher Apl. gleichwertig ist wird taxativ angeführt und da ist das PT-Schema gar nicht dabei. Daher sind wir bei diesen gehaltsschemaübergreifenden Versetzungen auch nicht eingeplant.

Der letzte Punkt ist für uns Postbeamte generell erfreulich, dass die die Parallelrechnung nicht überfallsartig mit 2014 wegfällt - wie im ASVG immer gefordert - sondern bei den Beamten erst für die Jahrgänge 1976. Da wird es bei Post und Telekom rein rechnerisch kaum jemand treffen, da die PTA im Jahr 1996 anläßlich der Ausgliederung keine Pragmatisierungen mehr durchgeführt hat.
Warum diese lange Parallelrechnung für die älteren Beamten so wichtig ist, hängt mit mehreren zum ASVG unterschiedlichen Pensionsberechnungsparameter zusammen, wie z.B. dass man in den ersten 10 Jahren 50% erwirbt, dass es keine Höchstbemessung gegeben hat, dass ein Pensionskonto mit der lebenslangen Durchrechnung den im höheren Alter besser werdenden Gehaltskurvenverlauf stark reduziert, usw...

Wir werden in der Dienstrechtsarbeitsgruppe noch eine genaue Analyse und Stellungsnahme abgeben. Die Ersteinschätzung ergibt daher kaum wirkliche und schon gar nicht die medial angekündigte Verschlechterung des Versetzungsschutzes zum bisherigen Gesetzesstand.

Gehaltstabellen 2011

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Im Anhang findet Ihr die gültigen Gehaltstabellen

Ernennungen 2012

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Sehr geehrter Herr Generaldirektor!

Nachdem es mehr als eineinhalb Jahre (Juli 2010 bis 1/2012) gedauert hat bis der letzte Ernennungstermin nun auch formal erledigt wurde und die Betroffenen in diesen Tagen die lang erhofften Bescheide erhalten werden, ersuche ich um Veranlassung einer MA- Abfrage für die Erfassung aller jener MitarbeiterInnen, welche die Ernennungsvoraussetzungen mit Stichtag 1. Jänner 2012 erbracht haben.

Die betroffenen MitarbeiterInnen haben eine gesetzlich vorgeschriebene langjährige Wartezeit (bis zu 8 Jahre laut BDG notwendig!) und eine erfolgreiche Verwendung an einem höherwertigen Arbeitsplatz bereits absolviert.

Weiters wurden die vorgeschriebenen Dienstprüfungen erfolgreich abgelegt, sodass lediglich der notwendige Formalakt der Ernennung und die damit verbundene gerechte Gehaltsanpassung auf den höherwertigen Arbeitsplatz fehlt.

Die Betroffenen nehmen dafür sehr lange Warte- und Ausbildungszeiten auf sich und sind so wie jeder andere Arbeitnehmer auch persönlich stolz auf ihre Karriere im Unternehmen. Ob der langen zusätzlichen Verzögerungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens - zuletzt eineinhalb Jahre - verbunden mit oft ungerechten Streichungen, sind die Betroffenen oftmals sehr enttäuscht und verärgert, weil der persönliche Karriereweg dadurch behindert oder sogar zerstört wird.

Ich ersuche daher, für den bereits anstehenden Ernennungstermin alles in die Wege leiten zu lassen, um auch den BeamtInnen weiterhin einen fairen Karriereweg im Unternehmen zu ermöglichen.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!

Helmut Köstinger
Vorsitzender des Zentralausschusses

 

 

 

Nachtdienstgeld für KollV-Neu MA erreicht

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Nach monatelangem Ringen konnte Vorsitzender Helmut Köstinger das Nachtdienstgeld für MitarbeiterInnen nach dem neuen Kollektivvertrag erreichen.

Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Nachtdienstgeld gebührt unter folgenden Rahmenbedingungen:

1. Arbeitsleistung von mindestens einer Stunde im Nachtzeitraum.

2. Bei mindestens 3-stündiger Arbeitsleistung im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gebührt Nachtdienstgeld auch für die gearbeitete Zeit zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die Abrechnungseinheit ist jede begonnene 1/4 Stunde. Die Höhe des Nachtdienstgeldes beträgt 1,35 Euro je Stunde.

Verbesserungen im BDG 2011

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Gesetzliche Verbesserungen im Beamtendienstrecht für 2011 erreicht:

Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines behinderten Kindes über den Schuleintritt hinaus erreicht: § 50 BDG
Gerechtere Berechnung des Urlaubsausmaßes bei Änderung der Wochendienststunden: § 66 BDG
Verbesserung bei Verfall des Erholungsurlaubs bei Mutterschutz oder Väterkarenz: §69 BDG
"Papamonat" erreicht - Frühkarenzurlaub für Väter möglich: §75 BDG
Verbesserte Urlaubsansprüche bis 2013 gesichert - keine Verschlechterung bei Änderung des Urlaubsstichtages vor dem 43. Lebensjahr
Änderungen bzw. Verbesserungen in der Reisegebührenvorschrift:
Einheitliche Gebührenstufen (Tarif I: 26,40 €; Tarif II: 19,80 €); Anhebung der Nächtigungsgebühren (bis 105,- € möglich); befristet erhöhtes KM-Geld von 0,42 € ab 1.1.2011 dauerhaft erhöht; Zuteilungsgebühr nur mehr in Ausnahmefällen länger als 180 Tage und einheitlich mit 50% der Tagesgebühr
Änderungen bzw. Verbesserungen im Pensionsrecht:
Langzeitversicherung (Hacklerregelung) bis 2013 für die Jahrgänge 1953 und älter gesichert; auch für die Jahrgänge 1954 und jünger gilt eine Langzeitversicherung mit 0,28% Abschlägen pro Monat, mit dem 62. Lebensjahr und 42 Jahren beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit.
Kombination mit unserem Überbrückungsmodell grundsätzlich möglich.
Mehr Informationen zu den einzelnen Gesetzen erhalten Sie bei Ihrem/r Personalvertreter/in vor Ort. Sollte es vor Ort zu keiner Klärung kommen, steht Ihnen auch gerne der Dienstrechtsreferent im Zentralausschuss, Koll. Josef Wild, zur Verfügung.

 

Vorrückungsstichtag

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paragraf3Das Personalmanagement hat am 18. November 2010 alle Beamten über die Neuregelung beim Vorrückungstag schriftlich informiert. Leider fehlt beim Antragsformular die zweite Seite, daher findet Ihr im Anhang das komplette Formular. Da es sich um ein äußerst kompliziertes Thema handelt, empfehlen wir jedem Betroffenen einen Antrag auf Neufestsetzung zu stellen. Jeder, der einen Antrag gestellt hat, wird vom Personalmanagement über den alten und den neuen Vorrückungsstichtag informiert werden. Sollte bei der Antragstellung eine Verschlechterung herauskommen, kann man den Antrag wieder zurückziehen. Jedenfalls sollen jene Bediensteten einen Antrag stellen, bei denen zwischen Ende der Schulpflicht (30. Juni) und dem 18. Geburtstag mehr als drei Jahre liegen. Dies gilt auch für Bedienstete die den Präsenzdienst vor dem 18. Lebensjahr geleistet haben. Fest steht, dass wahrscheinlich nur für einen sehr eingeschränkten Bedienstetenkreis die Vorrückung (1.1. oder 1.7.) besser wird.

Beispiel für eine Verschlechterung:
                   

                    Alter Vorrückungsstichtag                    Neuer Vorrückungsstichtag
                    1.4.1974                                                  1.10.1974

Anlagen:
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Klarstellung bezüglich Vorrückungsstichtag

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Gesetzliche Richtigstellung im Parlament beschlossen

Gültige Anträge werden den Betroffenen im August zugesandt

 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2009 sinngemäß festgestellt, dass für die Anrechnung von Vordienstzeiten zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages Zeiten, die vor dem 18. Lebensjahr liegen, nicht gegenüber Zeiten, die nach dem 18. Lebensjahr liegen, diskriminiert werden dürfen. Leider hat die FCG im Alleingang voreilig ein falsches Formular in der Kollegenschaft verteilt, welches in der Form nicht im Personalamt behandelt wird. Außerdem wurden dadurch falsche Hoffnungen in der Kollegenschaft geweckt, obwohl immer vom Gesetzgeber hingewiesen wurde eine aufkommensneutrale Richtigstellung des Gesetzes zu veranlassen. Der Vorsitzende des ZA, Gerhard Fritz, hat im Namen aller Betroffenen bei Generaldirektor Georg Pölzl bereits vor Monaten einen Verjährungsverzicht zur Sicherung aller eventuellen Ansprüche beantragt. Da nun das Gesetz am 8. Juli 2010 im Nationalrat an das EU-Urteil angepasst wurde, dürfen wir Ihnen in aller Klarheit über die Inhalte und die Folgen berichten.

 Zum Inhalt:

Nunmehr beginnt die Zeitvorrückung bereits nach Vollendung der Pflichtschulzeit - ca. 3 Jahre früher - aber dafür dauert die Vorrückung von der 1. in die 2. Gehaltsstufe anstatt 2 Jahre nun 5 Jahre - also um 3 Jahre länger. Die Erhöhung des Urlaubsausmaßes erfolgt ab 2011 anstatt nach 25 Dienstjahren nun mit dem 43. Lebensjahr. Hier kommt es zu Verbesserungen.

 Zum Verfahren:

Das Bundeskanzleramt erlässt Ende Juli/Anfang August per Verordnung ein neues Antragsformular für die Neuberechnung des Vorrückungstichtages, welches Ihnen übermittelt wird. Eine Verbesserung wird nur einen ganz kleinen Personenkreis betreffen, weil die Korrektur des Gesetzes aufkommensneutral erfolgte. Dies wurde immer vom Gesetzgeber beteuert. Auf Grund der falschen FCG Anträge hätten sogar finanzielle Nachteile entstehen können, welche durch das neue Formular aber nunmehr auszuschließen sind.

Die Zusendung des neuen Formulars samt entsprechender Information erfolgt nach dem Erlass im August. Unterschreiben Sie daher ab sofort kein altes Formular mehr!

Gesetzesänderung bei Vorrückungsstichtag

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paragrafNachdem die Kollegenschaft zuerst mit der Unterfertigung und nun mit der Zurückziehung von Einzelanträgen durch eine Fraktion zum Thema Vorrückungsstichtag verunsichert wurde, macht der Zentralausschuss auf Grund des vorliegenden Ministerratsbeschlusses nunmehr folgende Klarstellung:

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Pensionskasse für BeamtInnen

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hammerGerichtsentscheidung in erster Instanz liegt vor - Bund derzeit zahlungspflichtig
Anlagen:
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PostlerInnen zur Polizei - Essensbons udgl?

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Auf Grund einiger Anfragen zum Thema Essensbons für KollegInnen, die zur Polizei wechseln:

Solange die Dienstzuteilung andauert, stehen diesen Kolleginnen.und Kollegen die Essensbons zu. Post sozial sendet sie an die Stammdienststelle und diese leitet sie den Betroffenen weiter.

Mehrdienstleistungen/ÜStd. Beamte

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Die Dienstanweisung "Mehrleistungen/Überstunden Beamte wird bis 30. 04. 2011 verlängert. Einzige Ausnahme ist die Division Filialnetz. Die Geschäftsführung hat sich gegen eine Verlängerung der Dienstanweisung ausgesprochen.
Anlagen:
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Gehaltstabellen 2010

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Im Anhang finden SIe die vorläufigen Gehaltstabellen zum Gehaltsabschluss 2010. In Anbetracht der vielen verschiedenen Beschäftigungsgruppen stellen wir die einzelnen Tabellen getrennt zur Verfügung.Die Gehaltskarten werden Anfang des Jahres gedruckt und versandt.

AN-Veranlagung u. Pendlerpauschale

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Anlässlich des Jahreswechsels dürfen wir Sie an die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung bzw. an das Pendlerpauschale erinnern. Sie können sich die Formulare dazu aus anhängender Datei ausdrucken, ausfüllen und an das Finanzamt senden - Ihr Jahreslohnzettel für die vergangenen Jahre ist schon dort. Es ist auch der elektronische Weg über eine Anmeldung bei https://www.bmf.gv.at unter "finanzonline" möglich. 
Welchen Vorteil haben Sie bei der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (ehemaliger Jahresausgleich) : 

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Kollektivvertragsverhandlungen 2010

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Gehaltsverhandlungen abgeschlossen
1,65 bis 2,3 Prozent mit einem Sockelbetrag von 25 Euro

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Info zum neuen Kollektivvertrag

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Änderungen beim neuen Kollektivvertrag vorgenommen.

PostlerInnen zur Polizei

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Österreichische Post AG vereinbart mit Bundesregierung Voraussetzungen für Wechsel von Postbeamten zur Polizei

Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG hat am 12. November 2009 die Möglichkeit eines Wechsels von arbeitsplatzverlustigen bzw. von einem Arbeitsplatzverlust bedrohten Beamten der Post zum Bund genehmigt. Im Vorfeld wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den nächsten Jahren in Summe bis zu 1.000 Beamte der beiden Unternehmen Österreichische Post und Telekom Austria freiwillig zum Bundesministerium für Inneres (BMI) wechseln können.

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PostlerInnen zur Polizei - Fragen & Antworten

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WIrd das Dienstjubiläum auch jenen PostmitarbeiterInnen ausbezahlt, die sich zur Zeit im Schulungsprogramm der Polizei befinden und bei denen das Dienstjubiläum erst in den nächsten Jahren anfällt?

Ja. Alle PostlerInnen bleiben auch nach dem Wechsel zur Polizei Beamte des Bundes und daher gelten das Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) und  das Gehaltsgesetz auch weiterhin für sie. Falls die Voraussetzungen laut Gehaltsgesetz erfüllt werden, wird das Jubiläumsgeld auch ausbezahlt. Derzeit regelt die Post die Bezahlung im Hintergrund (Weiterzahlungsfrist usw.) - dies ist aber nicht das Problem der Betroffenen, sondern ein reines Budgetthema zwischen Post und Innenministerium.

Mitwirkungsrechte der PV

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paragraf3Wie beim Jour Fixe mit dem Vorstand vereinbart, hat die PM die Dienstanweisung über die Mitwirkungsbereiche der Personalvertretung aus dem Jahre 2008 neuerlich verlautbart und alle Ebenen im Unternehmen nochmals aufgefordert, diese auch einzuhalten.

Neuen Kollektivvertrag bei der Post abgeschlossen

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Postgewerkschaft und Postmanagement haben mit Wirksamkeit 1. August einen Kollektivvertrag für bei der Post AG neu eintretende MitarbeiterInnen abgeschlossen.

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BV Sozialplan

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handshakeIn der Anlage finden Sie die im Februar 2009 beschlossene "Sozialplan-BV". Der Abschluss von Sozialplänen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen gehört zu den sozialen und wirtschaftlichen Mitwirkungsrechten des Betriebsrates und dient z.B. in erster Linie zur Abfederung von Auswirkungen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen und Betriebsänderungen hervorgerufen werden.
Anlagen:
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