Dienstag, 22. Dezember 2009 um 09:11 Uhr Zuletzt aktualisiert am Freitag, 18. Juni 2010 um 08:11 Uhr
Anlässlich des Jahreswechsels dürfen wir Sie an die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung bzw. an das Pendlerpauschale erinnern. Sie können sich die Formulare dazu aus anhängender Datei ausdrucken, ausfüllen und an das Finanzamt senden - Ihr Jahreslohnzettel für die vergangenen Jahre ist schon dort. Es ist auch der elektronische Weg über eine Anmeldung bei https://www.bmf.gv.at unter "finanzonline" möglich.Welchen Vorteil haben Sie bei der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (ehemaliger Jahresausgleich) :
1) Wie der alte Name ausdrückt wird die Lohnsteuer über das gesamte vergangene Jahr betrachtet und die monatlichen Steuerspitzen "ausgeglichen" und zurückbezahlt. Bis vor wenigen Jahren hat die Post den Jahresausgleich incl. der Mitberücksichtigung der Kirchensteuerbelege automatisch am Jahresende bei allen Mitarbeitern durchgeführt. Aus Einsparungsgründen bei Einführung von SAP im Jahre 2002 wurde diese Serviceleistung ersatzlos gestrichen. Holen Sie sich daher nun beim Finanzamt direkt Ihr Geld zurück. Sollte dabei aus welchem Grund auch immer - außer bei einer Pflichtveranlagung - ein Minusbetrag herauskommen, so können Sie mittels einfacher Berufung den Jahresausgleich zurückziehen und die Sache ist für Sie erledigt.
2) Weitere Vorteile neben der einfachen Aufrollung incl. Kirchensteuerabsetzung sind die Berücksichtigung aller weiteren Steuerabsetzposten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, das Pendlerpauschale, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsbeiträge und eine eventuelle "Negativsteuer".
3) Ein wichtiger Vorteil ist auch der fünfjährige Zeitrahmen: Sie haben daher heuer noch wenige Tage die Möglichkeit steuerliche Vorteile bis zum Jahr 2004 zurück geltend zu machen.
Zur Erinnerung:
Was sind Sonderausgaben konkret: z.B.: Personenversicherungen (wie Lebensversicherungen, freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen, Beiträge in Pensionskassen, freiwillige. Höherversicherungen), Wohnraumbeschaffung ( wie Errichtung von Eigenheime, Eigentumswohnungen, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Darlehensrückzahlungen), Wohnraumsanierungen ( wie Instandsetzungsarbeiten, energiesparende Maßnahmen und Darlehensrückzahlungen), junge Aktien, Nachkauf von Schulzeiten, Steuerberatungskosten, Kirchenbeiträge und private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger
Was sind Werbungskosten konkret: z.B.: Gewerkschaftsbeiträge (werden bei der Post bereits in der Lohnverrechnung steuerlich abgesetzt), Berufsausgaben (wie Kleidung, Werkzeug und Arbeitsmittel - Computer, Fachliteratur, Ausbildungskosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung, Tages- und Nächtigungsgelder, Kilometergeld, Pendlerpauschale)
Was sind außergewöhnliche Belastungen konkret: z.B.: Krankheitskosten (Spitalskosten, Diätkosten, Kosten einer Kur, Prothesen, Seh- und Hörhilfen, Kosten für Pflegeheim) Neu ab 2009 absetzbar: Kinderbetreuungskosten, Häusliche Pflege, Begräbniskosten, Berufsausbildung für Kinder (auswärtig), Katastrophenschäden, alle Kosten einer Behinderung.
Was sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Pendlerpauschales und des Alleinverdiener - und Alleinerzieherabsetzbetrag konkret: Beides steht ausführlich in obiger Datei des Antragsformulars
Was bedeutet "Negativsteuer" konkret: Bezahlt ein Arbeitnehmer auf Grund seines zu niedrigen Gehaltes keine Lohnsteuer, so wird ihm für die Sozialversicherungsbeiträge (werden steuerlich in der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt) eine Steuer bis zu 110,- Euro rückerstattet. Alleinverdiener/Alleinerzieher erhalten zusätzliche Beträge. Neu ab 2008: In Zusammenhang mit dem Pendlerpauschale zusätzlich bis zu 130,- Euro.
Stellen Sie im Zweifelsfall einen Antrag. Das Finanzamt befindet dann inwieweit Selbstbehalte berücksichtigt werden müssen, berufliche Notwendigkeit gegeben war und die Belastung außergewöhnlich und zwangsläufig war. Ohne Antrag bekommen Sie keinesfalls Geld zurück. Dies alles ist wie erwähnt 5 Jahre zurück möglich. Bei konkreten Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt zur Verfügung.

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