Dienstag, 04. Mai 2010 um 07:06 Uhr Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. Oktober 2010 um 14:22 Uhr
Gerichtsentscheidung in erster Instanz liegt vor - Bund derzeit zahlungspflichtig
Seit Jahren fordert die Personalvertretung die Einführung einer Pensionskasse für BeamtInnen und Angestellte. Rechtlich umstritten war bei den BeamtInnen bisher die Frage, wer für den Arbeitgeberanteil (in der Höhe von 0,75% des Bruttogehaltes) innerhalb der Pensionskasse aufkommen wird müssen (Bund oder Post AG). Auf Grund dessen wurde beim Arbeits- und Sozialgericht Klage geführt. Nunmehr liegt die Entscheidung in erster Instanz vor, wonach der Bund und nicht die Post AG rückwirkend ab 1.1.2009 zahlungspflichtig ist. Nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils werden wir die rückwirkende Einzahlung in die Pensionskasse für alle Betroffenen (alle BeamtInnen geb. 1.1.1955 und jünger) beim Bund einfordern. Selbstverständlich fordern wir auch für alle Angestellten weiterhin die Einführung dieser Betriebspensionskasse.

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