SPARPAKET aus Sicht der betroffenen AN der Österr. Post AG
Donnerstag, 16. Februar 2012 um 11:05 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Montag, 20. Februar 2012 um 12:44 Uhr
Am 10.02.2012 wurde von den Regierungsverantwortlichen das Sparpaket präsentiert. Die Summe steht: 27 Milliarden will die Regierung bis zum Jahr 2016 einsparen. 21 bis 22 Milliarden soll der Anteil des Bundes ausmachen. Die Bundesländer sollen sich mit weiteren 5,2 Milliarden am Sparpaket beteiligen.
Jetzt werden sich viele von Euch fragen, welche Auswirkungen hat dieses Sparpaket auf mich als ArbeitnehmerIn in der Österreichischen POST AG? Als Deine FSG - Personal- und Gewerkschaftsvertretung geben wir auf die relevantesten Fragen nach derzeitigem Wissensstand Antwort.
Ich befinde mich in einem Angestelltenverhältnis bei der Österreichischen POST AG:
Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage bei der Sozialversicherung!
Derzeit beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 4230 Euro brutto pro Monat. Zusätzliche Erhöhung um 90,- für DN und DG.
Ich bin Beamtin/Beamter bei Österreichischen POST AG:
Keine Nulllohnrunde für BeamtInnen und Angestellte!
In diesem Punkt hat sich unsere Gewerkschaft (GPF = Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten) unter unserem FSG-Vorsitzenden Helmut Köstinger, dank ihrer Stärke durch die zahlreichen Mitglieder, durchgesetzt, dass bei der geplanten Nulllohnrunde für die öffentlich Bediensteten die durch die GPF vertretenen Postbeamtinnen und -beamten explizit ausgenommen wurden.
Aussetzung von Biennalsprüngen, Einhebung einer Arbeitsplatzsicherungsabgabe:
Auch die von der Regierung geplante Aussetzung von Biennalsprüngen sowie die Einführung einer Arbeitsplatzsicherungsabgabe konnte verhindert werden. Dies hätte enorme und vor allem nachhaltige Gehaltseinbußen bedeutet.
Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis bei Österreichischen POST AG mit einem Bruttojahreseinkommen von über 180.000 Euro (inkl. 13. und 14. Monatsbezug) – eher theoretisch:
„Solidarbeitrag“: Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird bei Spitzenverdienern höher besteuert!
Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden derzeit für alle mit grundsätzlich sechs Prozent besteuert. Künftig soll dieser Sonderzahlungssteuersatz gestaffelt erhöht werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 180.000 Euro jährlich, soll man für den 13. und 14. Monatsbezug rund 20 Prozent Steuer zahlen, ab 300.000 Euro ca. 25 Prozent – und ab 500.000 Euro den vollen Spitzensteuersatz von 50 Prozent. Dieser „Solidarbeitrag“ soll auf vier Jahre befristet werden und pro Jahr 100 Millionen Euro einbringen.
Weitere für uns AN eventuell relevante bzw. interessante Punkte des Sparpakets:
Altersteilzeit:
Die Möglichkeit, bei der Altersteilzeit die Hälfte der Periode voll und dann gar nicht mehr zu arbeiten (sogenanntes „Blocken“) entfällt . Die Arbeit über den gesamten Zeitraum bei teilweisem Lohnausgleich um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bleibt weiter möglich - und zwar fünf Jahre vor den gesetzlichen Pensionsantrittsalter.
Beitragsbefreiung:
Der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Personen ab 60 läuft aus. Der Beitrag muss künftig bis zur Erreichung einer Alterspension, also zumindest bis 62 bei Hackler- und Korridorpension geleistet werden.
Kündigungen:
Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Art Strafbetrag in Höhe von 110 Euro bezahlen. Damit soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser etc.) bei Auslastungsschwankungen Dienstnehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung der Arbeitslosenversicherung geschoben werden.
Gruppenbesteuerung - Unternehmensverluste im Ausland sollen im Inland nur mehr begrenzt absetzbar sein:
Heimische Konzerne, die im Ausland tätig sind, sollen rein inländischen Firmen gleichgestellt werden. Das hätte zur Folge, dass auch Verluste im Ausland künftig nur für eine bestimmte Zeit steuermindernd wirken – und nicht mehr unbegrenzt. Im Gespräch ist eine Begrenzung auf drei Jahre. Das soll 75 Millionen pro Jahr bringen – bis 2016 300 Millionen.
Pensionskonto:
Die wohl spektakulärste Reform des Pensionspakets ist das Ende der Parallelrechnung. Bisher war es - vereinfacht gesagt - so, dass eine Pension nach (günstigerem) „Altrecht“ und eine nach (verschlechtertem) „Neurecht“ (lebenslange Durchrechnung mit dem Pensionskonto) berechnet wurde und je nach erworbenen Ansprüchen im jeweiligen System ein Mischwert errechnet wurde, der dann als Ruhestandsbezug ausbezahlt wurde. Das ändert sich ab 2014. Die Ansprüche aus dem „Altrecht“ werden (für Angestellte ab dem Jahrgang 1955) in eine Erstgutschrift auf das Pensionskonto umgewandelt, womit die Transparenz auf diesem deutlich erhöht und vor allem die Vorausberechnung der künftigen Ansprüche wesentlich erleichtert wird. Als Durchrechnungszeitraum für diese Gutschrift werden die besten 28 Jahre herangezogen, als Steigerungsbetrag 1,78 Prozent jährlich. Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Altansprüchen ein Maximalgewinn- oder verlust von 3,5 Prozent (gegenüber den bisherigen Erwartungen) entsteht.
Etwas anders gestaltet sich dies bei den BeamtInnen, da hier eine faire Umrechnung der Altansprüche in so kurzem Zeitraum deutlich schwieriger wäre und es zu gravierenden Verlusten käme. Bei den BeamtInnen wird daher die Kontogutschrift erst für Jahrgänge ab 1976 eingeführt.
Da bei der Österr. Post AG ab dem Jahr der Ausgliederung (1996) keine Neupragmatisierungen erfolgt sind, werden daher von diesem beschleunigten Umstieg aufs Pensionskonto mit der lebenslangen Durchrechnung kaum PostbeamtInnen betroffen sein.
Korridorpension:
Bei der sogenannten Korridorpension ist der Pensionsantritt weiterhin mit 62 Jahren möglich. Allerdings müssen künftig 40 statt wie bisher 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorgewiesen werden, wobei diese Anspruchsvoraussetzung in Halbjahresschritten bis 2017 erreicht wird.
Wichtig: Die Hacklerregelung bleibt unverändert und daher weiterhin die Basis für unser Überbrückungsmodell laut unserer Sozialplan-Betriebsvereinbarung.
Stock-Options:
Das Steuerprivileg für Stock-Options wird abgeschafft – eher ein Managerprivileg.
Bausparen, Zukunftsvorsorge:
Halbierte Förderung: 1,5 Millionen ÖsterreicherInnen die in Zukunftsvorsorge und 5,2 Millionen ÖsterreicherInnen die in Bausparen investieren, sind von gekürzten Förderungen betroffen.
Von 2013 bis 2016 sollen 476 Millionen Euro über diese Maßnahmen eingenommen werden. Statt bisher drei bis acht Prozent staatlicher Zuschüsse bekommen die Sparer nur noch 1,5 bis vier Prozent.
Aus für Spekulationsfrist bei Immobilien, Einführung einer Umwidmungsabgabe:
Bisher gab es bei Immobilien eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Wer ein Grundstück so lange besessen hat, bevor er es verkaufte, musste den Gewinn nicht versteuern. Das soll sich jetzt ändern. Zusätzlich soll eine Umwidmungsabgabe kommen, die vorrangig die Besitzer von landwirtschaftlichen Flächen treffen dürfte. Im Gespräch ist eine Steuer von 25 Prozent auf den Wertgewinn bei der Umwidmung auf Bauland.
Die o.a. Informationen beziehen sich auf die derzeit bekannten Unterlagen. Da das geplante Sparpaket noch die Begutachtung durchlaufen muss, sind Änderungen möglich.