Leitfaden post.sozial - Wie erhalte ich eine finanzielle Unterstützung?
Donnerstag, 24. Juni 2010 um 09:51 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 09:53 Uhr
Nachdem uns in den letzten Tagen vermehrt Anfragen erreichen, wie und wann man zu finanziellen Unterstützungen von post.sozial käme, haben wir den Leitfaden für finanzielle Unterstützungen überarbeitet und dürfen nun diesen aktualisierten Leitfaden zur Versendung bringen. Finanzielle Unterstützungen bekommen alle MitarbeiterInnen der Post AG, wenn es einen aus dem Leitfaden ersichtlichen Anlassfall gibt und das Jahresbruttoeinkommen weniger als 45.000 Euro betragen hat.
Die Antragsformulare sind entweder von der Homepage von post.sozial: www.postsozial.at downloadbar oder bei allen Vertrauenspersonen der Personalvertretung erhältlich. Sowohl über die Homepage, als auch von den Vertrauenspersonen können Sie sich über alle anderen aktuellen Angebote von "post.sozial" informieren lassen.
Über die Homepage können Sie völlig unbürokratisch Ihren nächsten Urlaub planen und auch buchen. Mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und Ihrem Namen sind Sie als Anspruchsberechtigter von "post.sozial" auf www.postsozial.at sofort online.