Mittwoch, 09. Juni 2010 um 14:35 Uhr Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. Oktober 2010 um 14:09 Uhr
Bereits im Februar forderte die Personalvertretung auf Grund der von VD Dr. Götz beauftragten Postamtsschließungen den Abschluss eines Sozialpaketes. Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Management wurde folgendes Sozialpaket im Zentralausschuss einstimmig beschlossen.Es gilt grundsätzlich für alle MitarbeiterInnen der bestehende und beiliegende Sozialplan (BV 09-10 vom 05.02.2009) und darauf aufgesetzt wurde - ebenfalls beiliegend- ein zusätzliches Sozialpaket für das Filialnetz. mit folgenden wichtigen Anpassungen:
BEAMTE
- zusätzliche einmalige Zahlung bei freiwilliger Versetzung über 60km hinaus und 5 Monate Reisegebühren (Pkt, 2b Sozialpaket)
- bei freiwilliger unterwertiger Verwendung bleibt die Zahlung der Höherverwendung zwischen ein und drei Jahren bestehen (Pkt. 2c)
- Gewährung des Überbrückungsmodelles für die Jahrgänge 1953 und älter über das Jahr 2010 hinaus
- für die Jahrgänge 1954 und jünger gibt es konkrete Verhandlungen sobald die gesetzliche Klarstellung zur Langzeitversicherung (Hacklerregelung) seitens der Politik erfolgt
ANGESTELLTE
- genereller Kündigungsschutz bis 31.12.2010 und darüber hinaus individuell je nach Dauer des Dienstverhältnisses (Pkt. 3a )
- bei freiwilliger Versetzung über 60 km hinaus gibt es 1.500 Euro Geldbelohnung und zusätzlich 5 Monate Reisegebühren ab Versetzung
- bei freiwilliger unterwertiger Verwendung mit geringerer Wochendienststundenanzahl erfolgt im Ausmaß der Schutzfrist (3 bis 8 Monate) keine finanzielle Kürzung (Pkt. 3d)
- zur gesetzlichen Abfertigung, zur freiwilligen Abfertigung nach bestehender Betriebsvereinbarung erfolgt eine zusätzliche Abfertigung im Ausmaß der Schutzfristen laut Pkt. 3a zwischen 3 und 8 Monaten und der eventuelle Frühbucherbonus im Ausmaß von 5 Monaten. Je länger man zuwartet, desto niedriger ist die Zusatzabfertigung laut Schutzfrist (Pkt. 2e)
- keine Kündigung ohne nachweislichem Angebot des Sozialpaketes (Pkt. 2e)
- Mobilitätsprämie für die „Kette" (Pkt. 4)
- für Betroffene gibt es einen Rechtsanspruch auf dieses Sozialpaket und für Nichtbetroffene ein individuelles Angebot zwischen 50 % und 100 % (Pkt. 5)
Generell gilt für alle Betroffenen: Vor einer Entscheidung im Sinne des Sozialpaketes nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Personalvertretung auf und fordern Sie ein schriftliches Angebot ein. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihr VPA, Ihr PA und der ZA gerne zur Verfügung. Neben dieser sozialen Abfederung für alle Betroffenen kämpfen wir aber weiterhin gegen die Schließung von Postämtern an.

Geschäftsfelder 
