Montag, 13. Dezember 2010 um 16:16 Uhr Zuletzt aktualisiert am Montag, 14. März 2011 um 11:26 Uhr
Nach insgesamt 12 Verhandlungsstunden in drei Verhandlungsrunden haben sich die Personalvertretung und das Management am 10. Dezember 2010 auf einen neuen Sozialplan geeinigt. Dieser Sozialplan wurde in der heutigen Zentralausschussitzung beschlossen und soll am 14.12.2010 vom Vorstand beschlossen werden.Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates soll der Sozialplan mit 1.1.2011 in Kraft treten.
Eckpunkte der Vereinbarung:
Gültigkeit für zwei Jahre - 1.1.2011 bis 31.12.2012 - damit betroffenen MitarbeiterInnen auch längerfristige Lebensplanungen möglich sind
Sie gilt grundsätzlich für Beamte und Angestellte, die von Restrukturierungsmaßnahmen und Arbeitsplatzverlust (auch in der Kette) betroffen sind.
Die für Arbeitsplatzverlustige sehr wichtige Möglichkeit mittels einer Arbeitsstiftung wieder in die Arbeitswelt integriert zu werden, wurde mit der Verlängerung der Postarbeitsstiftung ebenfalls erreicht. Die Erfolgsquote liegt bei ausgezeichneten 70 bis 80%. Die Kosten von ca. 9900,- Euro werden zusätzlich zur gesetzlichen und freiwilligen Abfertigung ebenfalls vom Unternehmen getragen.
Angestellte:
Die Höhe der Abfertigung für Angestellte - abhängig von Lebensalter und Dienstalter - ist grundsätzlich gleichgeblieben. Es muss aber allen Betroffenen vor einer Kündigung aktiv der Sozialplan angeboten werden und dabei erhöht sich das Angebot - als Ausgleich für den ohnhin selten gewährten Frühbucherbonus - im Ausmaß der jeweils nach Alter gestaffelten gesetzlichen Kündigungsfristen um zwei bis fünf Monatbezüge. Es sind daher 50 Monatsbezüge erreichbar.
Der sehr große Sprung für 50-jährige MitarbeiterInnen und 10 Dienstjahren wurde gestaffelt, wobei aber sehr wohl 45 Monatsbezüge erreichbar sein werden.
Beamte:
Die Höhe der Abfertigung für Beamte hat sich für jüngere MitarbeiterInnen um drei bis sieben Monatsbezüge verbessert. Die Obergrenze bleibt aber bei 45 Monatsbezügen.
Auch die sogenannte Härtefallklausel beim Überbrückungsmodell wurde verbessert. Eine Einmallzahlung sichert MitarbeiterInnen mit einem sehr niedrigen Überbrückungsgeld einen finanziellen Ausgleich für den Verlust der Überstunden und Nebengebühren zu.
Das vehement von den MitarbeiterInnen und auch von uns eingeforderte Überbrückungsmodell wurde für die Jahrgänge 1954 und 1955 grundsätzlich eröffnet und gilt unter eingeschränkten Bedingungen (Arbeitsplatzverlust und keine Verwendungsmöglichkeit usw.) ab 2011. Aus dem PAM könnten dadurch 72 MitarbeiterInnen der Jahrgänge 1954 und 1955 im Jahr 2011 bzw. 2012 das Überbrückungsmodell annehmen.
Gänzlich neu ist die Vereinbarung einer Geldaushilfe bis max. vier Monatsbezüge anlässlich einer § 14 Pensionierung bei sozialen Härtefällen. Dies soll die Pensionierungswelle seitens des Unternehmens und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten entschärfen.
Insgesamt ist uns ein Sozialplan gelungen, der Verbesserungen für die Betroffenen bringen wird und sozialverträgliche Lösungen ohne Kündigungen ermöglichen wird.

Geschäftsfelder 
