Mittwoch, 14. Oktober 2009 um 13:46 Uhr
Durch eine mit 1. 11. 2009 in Kraft tretende Änderung gemäß dem Zahlungsdienstegesetz kommt es ab diese Zeitpunkt zu einem neuen Auszahlungstermin der Bezüge.Die Pensionsverrechnung informiert - zusätzlich zur P.S.K. - mit folgendem Schreiben:
Der Fälligkeitstag und Auszahlungstag Ihres Pensionsbezuges richtet sich nach § 33 Pensionsgesetz 1965. Die monatlich wiederkehrenden Geldleistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus fällig. Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, ist am vorhergehenden Werktag auszuzahlen.
Von dieser Änderung des Auszahlungstermins ist erstmalig Ihre Pension für den Monat Dezember 2009 betroffen.
Falls Sie Dauer- und/oder Abschöpfungsaufträge zu Ihrem Konto für die jeweils letzte Kalenderwoche im Monat eingerichtet haben, empfehlen wir Ihnen, diesbezüglich unbedingt zeitgerecht Kontakt mit der P.S.K. bzw. Ihrem P.S.K.-Bankberater aufzunehmen, um mögliche Unannehmlichkeiten und/oder Zusatzkosten (z.B. Abbuchung vor Wertstellung) zu vermeiden.
Wir als Ihre Pensionsverrechnung können Ihnen im Hinblick auf die bisherigen Durchführungstermine Ihrer Dauer- und Abschöpfungsaufträge leider nicht weiterhelfen. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr P.S.K-Bankberater, der gemeinsam mit Ihnen bestehende Aufträge überprüft und gegebenenfalls anpasst.


