In der ZA Sitzung vom 23. Juni 2022 haben die Mitglieder des Zentralausschusses über die weitere Vorgehensweise zum Thema „Variantenmodell“ beraten und folgenden Beschluss gefasst:
In der ZA Sitzung vom 23. Juni 2022 haben die Mitglieder des Zentralausschusses über die weitere Vorgehensweise zum Thema „Variantenmodell“ beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Am 24. und 31.12.2021 gelten nachfolgende Regelungen:
Auf Grund der angespannten Personalsituation durch die COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen hohen Arbeitsbelastung wird als Dank für die gute Arbeitsleistung das Paketstückgeld im Zeitraum von 1. bis 24. Dezember 2021 in Form einer Sonderregelung erhöht.
für die Mitarbeiter:innen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2021 getroffen:
Rückwirkend ab 1. Oktober erhalten jetzt auch KV-neu Mitarbeiter:innen in der PLÖ-Zustellung 6 Cent für jedes zugestellte und abgestellte Paket. Mit der Einführung des Paketstückgeldes wird eine langjährige Forderung der FSG endlich erfüllt
Derzeit laufen in den Zustellbasen die Vorerhebungen für die Personalbedarfsermittlung für 2022.
Wir haben bereits darüber informiert, dass unsere jahrelangen Bemühungen um Einführung eines Paketstückgeldes für KV-neu Mitarbeiter:innen in der Verbundzustellung vor einigen Wochen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Nunmehr hat die Postführung die diesbezügliche Dienstanweisung dazu erlassen.
Wie auch im Vorjahr, haben wir für den Dienst am 24.12. und 31.12.2021 bereits jetzt eine Weihnachtsdienstregelung für alle operativ tätigen Mitarbeiter*innen im Bereich Distribution gefordert.
Vorsitzender Köstinger hat am 30.09.2021 bei GD Pölzl und VD Umundum für alle KV-Neu Mitarbeiter*innen eine Mobilitätsprämie beantragt.