Soeben wurden wir darüber informiert, dass die bis 25. Jänner gültige Ausnahmeregelung betreffend des versetzten Dienstbeginns verlängert wird.
Soeben wurden wir darüber informiert, dass die bis 25. Jänner gültige Ausnahmeregelung betreffend des versetzten Dienstbeginns verlängert wird.
In den letzten Tagen erreichen uns aus dem Zustellbereich vermehrt Meldungen, dass die Post als Arbeitgeber strenge schriftliche Ermahnungen wegen angeblicher Verletzungen gegen die Masken-Tragepflicht ausspricht. Wie sich herausstellt, in den meisten Fällen völlig ungerechtfertigt.
Neues Projekt im Rahmen einer Arbeitsgruppe vorgestellt. Demnach soll aufgrund der unterschiedlich auftretenden Sendungsmengen ein Variantenmodell entwickelt werden. Nach drei Verhandlungsrunden sind allerdings immer noch viele Fragen offen. Seitens des Zentralausschusses wurde bisher keine Zustimmung erteilt.
Betriebsmedizinische Strukturen ermöglichen schnellere Durchimpfungsrate
Die Ausnahmeregelung wird bis 25. Jänner 2021 verlängert.
Während sich die Postführung über die großen Paketmengen des Vorjahres freut, wird in den Hinterzimmern des Managements bereits über Personaleinsparungen nachgedacht.
Die Gültigkeit der angeschlossene Dienstanweisung vom 18. Dezember 2020 wird bis 8. Jänner 2021 verlängert.
Ein erster wichtiger Schritt! Ausnahmeregelung für den Zeitraum 21.-24. Dezember 2020 für jene Zustellbasen bei denen der Dienstbeginn bereits vorverlegt wurde.
Folgende Regelung betreffend des gestaffelten Dienstbeginns wurde heute über das Zustellportal veröffentlicht.