So geht´s nicht. Die vom Postmanagement kürzlich verordneten Covid-19 Maßnahmen für die Zustellung haben in der Belegschaft zu einem Aufschrei geführt.
So geht´s nicht. Die vom Postmanagement kürzlich verordneten Covid-19 Maßnahmen für die Zustellung haben in der Belegschaft zu einem Aufschrei geführt.
Die Post AG hat heute eine neue Version der Postrichtlinie 58 “Schäden an Dienstfahrzeugen, Schadenersatzpflicht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz” veröffentlicht. Die von uns scharf kritisierte Vorgehensweise im Zusammenhang mit Unfallschäden an Dienstfahrzeugen hat nunmehr dazu geführt, dass die Postführung die Postrichtlinie neu verfassen musste.
Über Drängen der FSG wird sich der Dachverband der Sozialversicherungen schon bald mit der Aufnahme der Verbundzustellung in die „Berufsliste Schwerarbeit„ befassen. An der Sitzung des Dachverbandes der Sozialversicherung wird auch ein fachkundiger Vertreter der GPF teilnehmen.
Einmal mehr operieren einige regionale fcg-Vertreter anlässlich ihrer Dienststellenbesuche wieder mit Unwahrheiten. So wird behauptet, wir hätten dem Variantenmodell in der Briefzustellung zugestimmt.
Die Post AG, kürzlich als einer der besten Arbeitgeber des Landes prämiert, zeigt derzeit im Zustellbereich in Salzburg ein völlig anderes Gesicht. Trotz der problematischen Personalsituation werden derzeit Kündigungen ausgesprochen. Dass der zuständige Betriebsrat kurz davor mehrmals auf die prekäre Situation hingewiesen hat, ist sicher kein Zufall.
Ab 1. August 2021 sollen in den Logistikzentren für Mitarbeiter*innen neue berufliche Perspektiven geschaffen werden. Künftig soll es in allen Brief- und Paketverteilzentren Teamkoordinatoren geben. Zusätzlich wird auch die Funktion Fachkraft Logistik österreichweit zum Einsatz kommen.
Vor wenigen Tagen hat das Unternehmen begonnen in der Zustellung das neue Modell der Variantenverschneidung umzusetzen. Heute können wir sagen, es hat in weiten Teilen des Landes nicht funktioniert. Wir haben uns daher direkt an den zuständigen Postvorstand gewandt.
Die Postführung hat per 1. Juli 2021 eine Post-Richtlinie zum Thema „Schäden an Dienstfahrzeugen, Schadenersatz-Pflicht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz“ veröffentlicht. Deshalb haben wir uns am 7.7.2021 in einem scharfen Schreiben an den Postvorstand gewandt und die sofortige Rücknahme dieser Richtline gefordert.
Aufgrund der mit 01. Juli 2021 in Kraft gesetzten 2. COVID-19-Öffnungsverordnung inkl. 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren wie folgt mit sofortiger Wirksamkeit gelockert: