Aufgrund der mit 1. Juli 2021 in Kraft gesetzten 2. COVID-19-Öffnungsverordnung inkl. 1. Novelle zur 2. COVID-10-Öffnungsverordnung, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution wie folgt mit sofortiger Wirksamkeit gelockert: