Die 3G-Regelung bildet derzeit die zentrale Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die 3G-Regelung bildet derzeit die zentrale Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Auf Grund einer Gesetzesnovelle wurden die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19 Risikoattests geändert. Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich.
Auf unser Ersuchen werden nun auch allen Mitarbeiter:innen in den Verteilzentren und der Transportlogistik. die an den beiden Wochenenden 12. und 19. Dezember außerplanmäßig freiwillig eine „Sonderschicht“ leisten,
Lockdown Ende, schrittweise Öffnung
Es ist sehr erfreulich, dass die von uns im November ausverhandelten Prämien und Geschenkgutscheine nun doch als Netto-Zuwendung gelten und daher keine Steuer in Abzug gebracht wird.
Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 474/2021, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis vorerst 14. Dezember 2021 wieder in Kraft gesetzt.
Die viel zu hohe Belastung unserer Mitarbeiter:innen in der Zustellung, im Filialnetz, in der Vorsortierung, in den Verteilzentren sowie in der Transportlogistik haben uns veranlasst, am 24.11.2021 beim Postvorstand einen Annahmestopp für Pakete und Werbepost einzufordern
Auf Grund des bundesweiten Lockdown ab 22.11.2021 braucht es neuerlich die kontaktlose Zustellung.
Bereits in der Aufsichtsrats-Sitzung im März d.J. und in einem Schreiben an den Postvorstand am 17. Mai haben wir gefordert, allen Kolleg:innen der operativen Bereiche für ihre täglich großartige Leistung in dieser sehr fordernden Zeit eine zusätzliche Corona-Prämie zukommen zu lassen.