Für alle Mitarbeiter*innen in der Zustellung, die sich von
27. Dezember 2024 bis 6. Jänner 2025 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht,
wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.
Zentralausschuss Aktuell
25.11.2024
Wir informieren dich über die diesjährige Weihnachtsdienstregelung:
Für alle Mitarbeiter*innen in der Zustellung, die sich von
27. Dezember 2024 bis 6. Jänner 2025 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht,
wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.
Datei: ZA Aktuell (PDF)/ZA-Aktuell_Weihnachtsdienstregelung_2024_Distribution_Paket_eip4aa
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