Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 609/2020, verlautbart am 28. Dezember 2020, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. März 2021 verlängert.
Aussendungen
Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 609/2020, verlautbart am 28. Dezember 2020, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. März 2021 verlängert.
Der bereits vor Monaten von der Arbeitnehmervertretung durchgesetzte Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wurde auf unser Ersuchen bis 31. März 2021 verlängert.
Als FSG-Team im Zentralausschuss bedanken wir uns für euer Vertrauen und wünschen euch erholsame Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2021.
Die Gültigkeit der angeschlossene Dienstanweisung vom 18. Dezember 2020 wird bis 8. Jänner 2021 verlängert.
Am Dienstag, dem 22.12.2020, hat das Gesundheitsministerium dem Hauptausschuss im Nationalrat eine Novelle der aktuell gültigen 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sowie die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vorgelegt, durch die der Lockdown ab 26.12.2020 geregelt wird.
Die Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der Entwurf der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung werden am 22.12. erwartet.
Aktuelle Informationen aus den Geschäftsfeldern direkt aus dem Zentralausschuss.
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