Die Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der Entwurf der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung werden am 22.12. erwartet.
Aussendungen
Die Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der Entwurf der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung werden am 22.12. erwartet.
Ein erster wichtiger Schritt! Ausnahmeregelung für den Zeitraum 21.-24. Dezember 2020 für jene Zustellbasen bei denen der Dienstbeginn bereits vorverlegt wurde.
In der am 15. Dezember 2020 stattgefundenen postsozial Präsidiumssitzung zum Jahresende wurden die Ergebnisse des dritten Quartals, der Forecast 2020, die geplanten Investitionen sowie die Budgetplanung für das nächste Jahr besprochen. Zusätzlich wurden Leistungsanpassungen für Anspruchsberechtigte sowie die finanziellen Unterstützungen bewilligt.
Aufgrund des Inkrafttretens (07.12.2020 0.00h) der 2. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO im Zusammenhang mit der COVID 19 Krise möchten wir – wie bisher - über die wesentlichsten Änderungen informieren: Mit Donnerstag (17.12.2020, 0.00h) trat die III. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO in Kraft und mit 26. Dezember 2020 (24.00h) wieder außer in Kraft
Folgende Regelung betreffend des gestaffelten Dienstbeginns wurde heute über das Zustellportal veröffentlicht.
Gerade in der Corona-Pandemie boomt der Online-Handel. Ein Paketzusteller berichtet über seinen schweren Arbeitsalltag
Aktuelle Informationen aus den Geschäftsfeldern direkt aus dem Zentralausschuss.
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Mehr InformationDie wichtigsten Vereinbarungen zwischen Personalvertretung und Postmanagement im Volltext.
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