- Da sich das Gesetz des Gesundheitsministeriums zur allgemeinen Impfpflicht in Österreich derzeit in Begutachtung befindet und in diesem Zusammenhang zuletzt medial arbeitsrechtliche Fragen aufgeworfen wurden, fand heute im Arbeitsministerium ein Arbeitsgespräch mit Arbeitsrechtsexpertinnen und –experten statt.
- Zentrales Thema des Austauschs war unter anderem, wie die aktuell geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund einer allgemeinen Impfplicht zu handhaben ist.
- Das Arbeitsministerium verweist nach dem Arbeitstreffen darauf, dass das geltende Arbeitsrecht schon jetzt eine gute Grundlage bietet, auf dessen Basis neu auftretende Fragen gelöst werden können. Das bestätigte auch die Mehrheit der heute anwesenden Arbeitsrechtsexpertinnen und - experten.
- Es ist in diesem Zusammenhang auch auf die Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung zu verweisen, dass eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre.
- In Detailfragen sind die Meinungen der Expertinnen und Experten differenzierter und es wird unterschiedlicher Regelungsbedarf gesehen.
- Im Laufe der Begutachtung besteht weiterhin die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
- Entscheidend für Beschäftigte und Betriebe ist, dass am Arbeitsplatz bis auf Weiteres die von der Regierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern beschlossene 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt.
- Aus aktueller Sicht wird diese auch für die Zeit nach dem 1.2.2022 gelten.
Zitat Arbeitsminister Martin Kocher „Die 3G-Regelung bildet derzeit die zentrale Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Pandemiezeiten und soll das auch weiterhin tun. Diese Erkenntnis geht aktuell aus den Meinungen der Expertinnen und Experten sowie der Sozialpartner hervor.
Quelle: Bundesministerium Arbeit
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