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Neuerungen im Dienstrecht für Beamt*innen

17.10.2024

Dienstliche Meldepflichten, Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten, Sonn- und Feiertagszulage, Gehaltsvorschuss

Dienstliche Meldepflichten  

Bedienstete haben gegenüber der Dienstbehörde neue Meldepflichten, wenn etwa die Lenkberechtigung entzogen oder ein Waffenverbot verhängt wird und diese im dienstlichen Alltag eine bedeutende Rolle spielen.  

  

Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten  

Bediensteten wird ermöglicht, ihr Kind – sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt bis zu vier Wochen zu begleiten. Für die Zeit der Freistellung ist kein Pensionsbeitrag zu leisten. 

   

Sonn- und Feiertagszulage  

Die Bestimmung wird ausgeweitet, damit die Sonn- und Feiertagszulage bei allen Formen des Dienstplanes ausbezahlt wird, bei denen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen Dienst zu leisten ist.  

  

Gehaltsvorschuss  

Der maximal mögliche Gehaltsvorschuss wird von 7.300 € auf 12.000 € angehoben.


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