Neuerungen im Dienstrecht für Beamt*innen
Dienstliche Meldepflichten, Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten, Sonn- und Feiertagszulage, Gehaltsvorschuss
Dienstliche Meldepflichten
Bedienstete haben gegenüber der Dienstbehörde neue Meldepflichten, wenn etwa die Lenkberechtigung entzogen oder ein Waffenverbot verhängt wird und diese im dienstlichen Alltag eine bedeutende Rolle spielen.
Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten
Bediensteten wird ermöglicht, ihr Kind – sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt bis zu vier Wochen zu begleiten. Für die Zeit der Freistellung ist kein Pensionsbeitrag zu leisten.
Sonn- und Feiertagszulage
Die Bestimmung wird ausgeweitet, damit die Sonn- und Feiertagszulage bei allen Formen des Dienstplanes ausbezahlt wird, bei denen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen Dienst zu leisten ist.
Gehaltsvorschuss
Der maximal mögliche Gehaltsvorschuss wird von 7.300 € auf 12.000 € angehoben.