Verbesserungen für Kleinfilialen erreicht!
25.07.2022
Nach unzähligen Gesprächen ist es endlich so weit. Ab Oktober 2022 kommt der „Kleinflächenbesetzungszuschlag“ für Filialen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Besetzung der zusätzlichen Personalressourcen am aktuellen Arbeitsmarkt möglich wird.
Die Zusagen des Managements im Detail:
Filialen mit einem Bedarf > 1,0 VZK <= 1,5 VZK werden mit 1,5 VZK besetzt
Filialen mit einem Bedarf > 1,5 VZK <= 2,0 VZK werden mit 2,0 VZK besetzt
Geplanter Umsetzungsbeginn dieser Maßnahmen: 01.10.2022 vorerst befristet bis 31.12.2023