Für alle FilialmitarbeiterInnen gilt weiterhin:
Wenn der Mindestabstand von einem Meter zu anderen KollegInnen bei der Arbeit in der Filiale (am Schalter, in Back office-Bereichen oder im Lager) oder beim Aufenthalt in Sozialräumen aufgrund der räumlichen Situation nicht eingehalten wird, ist ein Mund-Nasen-Schutz auch nach dem 15.6. verpflichtend zu tragen. Alternativ zu den Masken können die neuen Gesichtsschutzbrillen getragen werden. Die Plexiglasscheiben bleiben zum Schutz bei allen Schaltern unverändert im Einsatz.
Auch die Regelung, dass nur eine bestimmte Anzahl an Kunden pro Quadratmeter-Fläche in der Filiale anwesend sein darf, ist aufgehoben.
Es liegt grundsätzlich im eigenen Ermessen jedes Mitarbeitenden, auch dann den Mund-Nase-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird.
Es ist aber unsere klare Empfehlung- sobald bei der Arbeit in der Filiale mehrere KollegInnen gemeinsam im Einsatz sind - immer die Maske bzw. das Schutzvisier zu tragen, damit niemand einem vermeidbaren Risiko ausgesetzt ist.
Wirklich wichtig: Hausverstand, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung!
Halten Sie sich unbedingt an die Abstandsregel von mind. 1 Meter und beachten Sie die kommunizierten Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen mit herkömmlicher Seife und Einhaltung der “Nies- und Hust-Etikette".
Bisher ist es durch diszipliniertes Einhalten der Maßnahmen gelungen, Krankheitsfälle im Filialnetz bis auf sehr wenige Einzelfälle zu verhindern. Bitte helfen Sie weiterhin mit, dass das so bleibt.