Die 3G-Regelung bildet derzeit die zentrale Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Auf Grund einer Gesetzesnovelle wurden die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19 Risikoattests geändert. Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich.
Lockdown Ende, schrittweise Öffnung
Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 474/2021, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis vorerst 14. Dezember 2021 wieder in Kraft gesetzt.
Die angeschlossene Dienstanweisung betreffend Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung dient im Sinne des PBVG zur gefälligen Kenntnisnahme.