Covid-19 Öffnungsverordnung

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Neue Atteste für Risikogruppen erforderlich

Neue Atteste für Risikogruppen erforderlich

Auf Grund einer Gesetzesnovelle wurden die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19 Risikoattests geändert. Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich.

COVID-19-Risikogruppen-Verordnung

COVID-19-Risikogruppen-Verordnung

Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 474/2021, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis vorerst 14. Dezember 2021 wieder in Kraft gesetzt.

2. COVID-19 Öffnungsverordnung (Logistikzentren)

2. COVID-19 Öffnungsverordnung (Logistikzentren)

Die angeschlossene Dienstanweisung betreffend Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung dient im Sinne des PBVG zur gefälligen Kenntnisnahme.