Covid 19; Ende Des 4. Lockdown

Lockdown Ende, schrittweise Öffnung

Wie gestern verkündet endet der bundesweite Lockdown mit 12. Dezember, regional unterschiedliche Maßnahmen wurden vereinbart.

Welche Schritte in den Bundesländern festgelegt wurden, ist dem Anhang zu entnehmen. Wir erwarten uns Erleichterungen auch im Postbetrieb.

Entsprechende Regelungen, welche vom zentralen Personalmanagement zu verfügen sind,  werden wir umgehend kommunizieren.

Maßnahmen_ab_12.12.2021

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Neue Atteste für Risikogruppen erforderlich

Neue Atteste für Risikogruppen erforderlich

Auf Grund einer Gesetzesnovelle wurden die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19 Risikoattests geändert. Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich.

COVID-19-Risikogruppen-Verordnung

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Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 474/2021, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis vorerst 14. Dezember 2021 wieder in Kraft gesetzt.

2. COVID-19 Öffnungsverordnung (Logistikzentren)

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Die angeschlossene Dienstanweisung betreffend Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung dient im Sinne des PBVG zur gefälligen Kenntnisnahme.