Vorgehensweise:
- Von Mitarbeiter*innen, die ein von einem Arzt ausgestelltes COVID-19-Risiko-Attest vorlegen, ist das in der Anlage A angeschlossene Formblatt „COVID-19-Risikogruppe Formblatt Mitarbeiter*in“ auszufüllen und zu unterfertigen.
- Seitens des Fachbereiches ist das in der Anlage B angeschlossene Formblatt „COVID-Risikogruppe Formblatt Fachbereich“ auszufüllen und die Angaben zu bestätigen.
- Das Attest und die beiden Formblätter sind an die zuständige Personaladministration Ost / Mitte / West weiterzuleiten
Seitens des Personalmanagements wird in der Folge auf Basis dieser Unterlagen entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Dienstfreistellung im Sinne der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung erfüllt sind. Gegebenenfalls wird die Dienstfreistellung verfügt oder es werden in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft weitere Erhebungen vorgenommen und das Notwendige veranlasst.
Es ist zu beachten, dass Mitarbeiter*innen, die eine Freistellung aufgrund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe in Anspruch nehmen neues ärztliches Attest vorlegen müssen.
Mitarbeiter*innen, die der Risikogruppe angehören dürfen nicht in den Dienst gestellt werden, auch nicht wenn sie das möchten: