- Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV)
Mit Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend BGBLA II Nr. 609/2020, verlautbart am 28. Dezember 2020, wird die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. März 2021 verlängert.
Am Dienstag, dem 22.12.2020, hat das Gesundheitsministerium dem Hauptausschuss im Nationalrat eine Novelle der aktuell gültigen 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sowie die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vorgelegt, durch die der Lockdown ab 26.12.2020 geregelt wird.
Die Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der Entwurf der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung werden am 22.12. erwartet.
Aufgrund des Inkrafttretens (07.12.2020 0.00h) der 2. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO im Zusammenhang mit der COVID 19 Krise möchten wir – wie bisher - über die wesentlichsten Änderungen informieren: Mit Donnerstag (17.12.2020, 0.00h) trat die III. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO in Kraft und mit 26. Dezember 2020 (24.00h) wieder außer in Kraft
Neben den Massentests, die in Wien vom 4.-13. Dezember stattfinden, gibt es für Mitarbeiter*innen der kritischen Infrastruktur (zu der auch die Post zählt) zusätzlich die Möglichkeit, sich gratis im Austria Center Vienna testen zu lassen.