Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Im gestrigen „Aufsichtsrat-Bankenausschuss“ habe ich angesprochen, dass bei uns immer mehr Anfragen zu den Reisekosten der bank99-Finanzberater*innen einlangen.
Von den rund 130 Bankberater*innen sind 44 mit Start der Bank am 1. März bzw mit 1. April 20 Beratungszentren zugeteilt worden, die nicht ihrer Stammdienststelle entsprechen. Dadurch hat sich ein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten (Dienstzuteilungsrechnung) ergeben. Nun ist die gem. § 22 RGV gesetzte Frist von 180 Tagen abgelaufen, sodass seitens des Reisekostenmanagements die Zahlung eingestellt wurde.
Ich halte das für die Betroffenen nicht nur für demotivierend, dies entspricht auch nicht dem Anrecht, dass den Beamten die entstandenen Auslagen bei Dienstreisen oder Dienstzuteilungen zu ersetzen sind.
Außerdem kann mangels Vereinbarung zwischen dem Management und dem Zentralausschuss eine Versetzung an den Standort des jeweiligen Bankberatungszentrum derzeit nicht erfolgen. Dementsprechend wäre m. E. der § 22 Abs. 8 RGV anzuwenden.
Da der Unmut unter den betroffenen Kolleg*innen sehr groß ist ersuche ich um positive Beauftragung.
Herzlichen Dank im Voraus namens der betroffenen Finanzberater*innen!
Mit besten Grüßen
Helmut Köstinger