Sehr geehrter Herr Generaldirektor! Sehr geehrte Vorstände!
Die derzeit gültige Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass beim Betreten einer Arbeitsstätte Abstandregeln eingehalten werden müssen sowie das Tragen einer Schutzvorrichtung, wie z.B. einer FFP2 Maske, vorgesehen ist. Am Beispiel des Lebensmittelhandels zeigt sich aktuell, dass unter gewissen Bedingungen auch Ausnahmen zulässig sind.
Derzeit werden bei der Österreichischen Post AG in einigen Verteilzentren und aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen auch im Bereich der Zustellung betriebsinterne Antigen-Tests bei unseren Arbeitnehmerinnen aus den Nachbarländern durchgeführt.
Aus unserer Sicht würde nunmehr vieles für eine Ausweitung der innerbetrieblichen Tests auf regionaler Ebene sprechen.
Unter der Maßgabe, dass alle Mitarbeiterinnen einmal wöchentlich einen Antigen-Test vorweisen, könnte nunmehr von der Maßnahme des versetzten Dienstbeginns sowie der FFP2Maskentrageverpflichtung in den Bereichen der Zustellung und der Logistikzentren abgegangen werden.
Derartige Antigen-Tests sollten auch im Filialnetz durchgeführt werden bzw. Filialnetz-Mitarbeiterinnensollten zu den Antigen-Tests der regionalen Teststraßen zugelassen werden, damit den Mitarbeiterinnen im Filialnetz endlich die notwendigen Erleichterungen zugestanden werden können.