Tatsache ist vielmehr, dass unmittelbar nach dem Geständnis des Kassiers am 31.12.2018 sowohl Vorsitzender Köstinger als auch die Kassenkontrolle sofort versucht haben, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen. Da dies an diesem Tag nach 12:00 Uhr nicht möglich war, wurde die Anzeige vom Vorsitzenden und der Kontrolle beim nächstmöglichen Termin am 2. Jänner 2019 eingebracht. Auch der Kassier selbst hat an diesem Tag Selbstanzeige wegen Veruntreuung erstattet. Der von einer Tageszeitung in den Raum gestellte Verdacht einer versuchten Vertuschung ist daher eine unhaltbare Unterstellung.
Die fcg versucht jetzt diesen zutiefst bedauerlichen Vorfall zu nutzen und stellt die Situation einmal mehr bewusst falsch dar, um daraus politisches Kleingeld zu machen.
Fakt ist, dass sofort alle notwendigen Schritte gesetzt wurden, indem nicht nur die Anzeige erstattet wurde sondern auch der Kassier sowie die Kontrolle abberufen wurden.
Fakt ist auch, dass der Kassier nicht – wie von der fcg falsch behauptet - durch das Bekanntwerden des Vergehens seinen Arbeitsplatz wechseln musste, sondern dieser Wechsel bereits im November 2018 auf Grund einer anstehenden Pensionierung im Verein post.sozial festgelegt wurde. D.h. der Arbeitsplatzwechsel in den Verein post. sozial war längst fixiert bevor die Veruntreuung bekannt wurde. Klar ist, dass der nunmehr Beklagte den Job nicht bekommen hätte, wenn zu diesem Zeitpunkt die Veruntreuung bereits bekannt gewesen wäre.
Wir bedauern den Vorfall sehr und werden zur vollinhaltlichen Klärung der Sachlage selbstverständlich eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.