Im Wesentlichen gilt es drei Szenarien:
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Speichern der Koordinaten bei Heimfahrtgenehmigungen
Die Koordinaten der letzten Abgabestelle werden wie bisher übertragen. Das ist in der Betriebsvereinbarung -Istzeit (BV-Istzeit) auch so geregelt.
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Aufzeichnung der Zustelltour am gesamten Tag
Laut BV-Istzeit ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Erfolgt entweder auf Wunsch von Mitarbeiter*innen oder des Unternehmens. Beide Seiten unterfertigen hierzu eine entsprechende Vereinbarung.
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Anzeigen der Zustelladresse eines Paketes
Werden bei einem Paket vom Versender Avisodaten an die Post übertragen, so stehen diese auch im MDE zur Verfügung. Der/die Zusteller*in lässt sich den Zustellort des Paketes auf einer Karte anzeigen. In diesem Fall wird nichts aufgezeichnet, weder der Standort des Zustellers, noch die Adresse des Pakets, noch ein Ausschnitt der Karte. Der/die Zusteller*in kann sich zusätzlich den Weg zur Zustelladresse auf der Karte anzeigen lassen. Zu klären ist, ob es zu Punkt 3 einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung bedarf.
Wir werden dazu eine Stellungnahme seitens der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) einholen, die uns seit vielen Jahren in Angelegenheiten dieser Art erfolgreich berät.