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Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.
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Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet. Bei einer Arbeitsleistung unter 5 Stunden werden aber die angefallenen „Minusstunden“ (aber nur die unter 5 Stunden Arbeitsleistung) im Zeitkorridor angerechnet.
Beispiel
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Ein/Eine Mitarbeiter:in erbringt eine Arbeitsleistung von 6,5 Stunden. Es werden 1,5 Minusstunden nicht im Zeitkorridor angerechnet.
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Ein/Eine Mitarbeiter:in erbringt eine Arbeitsleistung von 5 Stunden. Es werden 3 Minusstunden nicht im Zeitkorridor angerechnet.
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Ein/Eine Mitarbeiter:in erbringt eine Arbeitsleistung von 4,5 Stunden. Es werden von den 3,5 Minusstunden nur 0,5 Minusstunden im Zeitkorridor angerechnet.
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Ein/Eine Mitarbeiter:in erbringt eine Arbeitsleistung von 8,5 Stunden. Es werden 0,5 Plusstunden im Zeitkorridor angerechnet.
Die Abrechnung von Mitbesorgungsstunden erfolgt wie bisher.
** FSG – Miteinander mehr möglich machen!**