Nach sorgfältiger Abwägung aller vorliegenden Argumente dürfen wir wie folgt Stellung beziehen:
Als ArbeitnehmerInnen-Vertretung haben wir auch die gesundheitlichen Interessen der ArbeitnehmerInnen im Bereich der Post AG wahrzunehmen. Im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende betriebsstärkste Zeit und des damit massiv steigenden Sendungsvolumens halten wir den Zeitpunkt, die kleinformatigen Pakete in die Briefzustellung überzuführen für falsch. Zudem stellt der durch die Österreichische Bundesregierung verordnete zweite Lockdown eine zusätzliche Belastung für unsere ZustellerInnen dar.
Der uns übermittelten Planung für die Bereichsleitung Ost liegen derzeit insgesamt 2.000 kleinformatige Pakete täglich zugrunde. Eine Aufstellung der Sendungsmengen pro Zustellbezirk und damit die mögliche zusätzliche Belastung pro MitarbeiterIn konnte uns bisher nicht übermittelt werden. Unsere Aufgabe ist es auch, die MitarbeiterInnen vor Überlastung zu schützen. Für uns ist es undenkbar, dass die ZustellererInnen wieder einmal in Vorleistung gehen sollen und die zeitmäßige Anrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Diesen Umstand haben wir auch in den bisherigen Testbasen-Meetings immer wieder zum Ausdruck gebracht.
Die Realisierung des Projektes erscheint aus Sicht des Zentralausschusses somit nur unter folgenden Bedingungen umsetzbar:
- Pauschalierte Anrechnung vor Umsetzung, vor allem bei Zustellbasen mit einem höheren zu erwartenden Sendungsaufkommen bis zur endgültigen systemstandsmäßigen Berücksichtigung
- Klare Regelungen für die jeweiligen Zustellbezirke, wenn eine Überschreitung der täglichen Sendungsmenge vorliegt
- Zuerkennung des Paketstückgeldes auch für KV-Neu MitarbeiterInnen
Der Zentralausschuss hat sich daher zum derzeitigen Zeitpunkt in seiner Sitzung am 4. November 2020 einstimmig gegen die Zustellung der kleinformatigen Pakete im Rahmen der Briefzustellung ausgesprochen.