Im Zuge der logistischen Neuausrichtung unserer Post AG kommt es österreichweit zu zahlreichen Neubauten/Verlagerungen/Zusammenlegungen von Dienststellen.
Dies hat zur Folge, dass Mitarbeiter*innen oftmals zu Pendlern werden bzw. weitere Wege zurückzulegen haben. Damit verbunden entstehen auch zusätzliche Kosten für die Betroffenen.
Während für derartige Fälle für Beamte und DO-Angestellte ein klares gesetzliches Regelwerk vorliegt, gibt es für KV-Neu Mitarbeiter*innen keinen Anspruch. Das ist ungerecht und gehört beseitigt.
Daher wurde dieses Thema von uns am 30. September an GD Pölzl und VD Umundum herangetragen. Im Falle einer Übersiedlung von Mitarbeiter*innen durch Neubau/ Verlagerung/Zusammenlegung einer Dienststelle sollen ab sofort auch KV-Neu Mitarbeiter*innen eine Zahlung in Form einer sg. „Mobilitätsprämie“ erhalten. Diese Prämie sollte an die Reisegebührenvorschrift angelehnt sein.
Die Zahlung einer derartigen Prämie wäre mehr als gerecht gerecht und auch ein weiterer Anreiz für unsere KV-Neu-Kolleg*innen.