Dienstanweisung für den Bereich Distribution
Wie jedes Jahr unterstützen Urlaubsersatzkräfte unsere Mitarbeiterinnen im Zustelldienst. Die Post AG sucht daher auch heuer wieder Mitarbeiterinnen für den Zeitraum Juni bis September.
Ergänzend zur Dienstanweisung vom 26. Jänner 2021 wird auf Grund unserer Intervention die Tragepflicht der FFP2-Maske bei allen Tätigkeiten in der Produktion und Logistik präzisiert: Mitarbeiter*innen der Logistikzentren können sich ab sofort Freitesten und anstelle der FFP2-Maske einen anderen Nasen-Mund-Schutz tragen.
Die Dienstanweisungen vom 18. Dezember 2020, ergänzt mit den Dienstanweisungen vom 25. Jänner 2021, wurden nunmehr bis 7. April 2021 verlängert.
Wie groß darf ein Rayon eigentlich werden? Welche Paketmengen, Paketgewichte und Paketgrößen sind noch zumutbar? Die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen gehört zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten des Unternehmens.
Die Zustellung von Paketen ist nachweislich mit einer sehr hohen Belastung verbunden. Deshalb fordern wir die Einführung eines Paketstückgeldes für unsere KV-neu Mitarbeiter*innen in der Zustellung. Wir werden so lange weitermachen, bis wir ans Ziel kommen. Gesprächsbereitschaft wurde uns schon signalisiert.