Neue Atteste Für Risikogruppen Erforderlich

Auf Grund einer Gesetzesnovelle wurden die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19 Risikoattests geändert. Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich.

Das heißt konkret:

  • Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

  • Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist ab 3.12.2021 nur zulässig, wenn:

    1. bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder

    2. die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

      Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bestätigung Deines COVID-19-Risikoattests durch einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung besteht zwar weiterhin, endet allerdings automatisch, wenn die vom Arbeitgeber verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen Wochen vorgelegt wird.

      Näheres bitte hier klicken (Quelle: APA)

      FSG – Miteinander mehr möglich machen

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