Liebe Kolleg*innen,
Neue Regelung der Maskenpflicht ab 1.7.:
- Für alle Filialmitarbeiter*innen gilt ab 1.7.2021 generell in der Filiale die Pflicht zum Tragen eines MundNasenSchutzes (MNS) anstelle der FFP2 Maske. Jeder Mitarbeitende kann natürlich für sich entscheiden, ob er anstelle des MNS weiter eine FFP 2 Maske tragen möchte.
MNS bzw. Textilschutzmasken können Sie in Easy Procure mit Mat. Nr. 7602182029 bzw. 7602182025 bestellen (bitte 1 Gesamtbestellung pro Filiale).
- Für alle Kund*innen gilt ab 1.7. in der Filiale ebenfalls die MNS-Pflicht (außer Kinder unter 6 Jahren, gesundheitlich beeinträchtigte Personen/Schwangere …, siehe dazu die Ausnahmeregelung in der FIP)
Neue Abstands- und Zutrittsregeln ab 1.7.:
Die „Abstandsregeln“ und die Quadratmeterregelung sind aufgehoben, damit die Zahl der Kund*innen im Kundenraum ist nicht mehr begrenzt.
- Zur Information der Kund*innen über die neuen Regeln erhalten alle Filialen einen neuen Aushang. Drucken Sie diesen bitte aus und bringen Sie ihn auf den Türen an, so dass die alten Aufkleber (FFP2, 2 Meter Abstand) komplett abgedeckt und nicht mehr sichtbar sind. Neue Kleber sind bereits in Produktion, wir informieren Sie, wenn diese verfügbar sind.
Entfernen Sie bitte ALLE veralteten Aushänge in der Filiale.
- Die bestehenden Bodenkleber werden derzeit nicht geändert oder entfernt.
- Die Plexiglas-Trennwände beim Schalter bleiben unverändert bestehen.