PAKETSTÜCKGELD FÜR KV-NEU MITARBEITER:INNEN in DER VERBUNDZUSTELLUNG

Wir haben bereits darüber informiert, dass unsere jahrelangen Bemühungen um Einführung eines Paketstückgeldes für KV-neu Mitarbeiter:innen in der Verbundzustellung vor einigen Wochen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Nunmehr hat die Postführung die diesbezügliche Dienstanweisung dazu erlassen.

KV-neu Mitarbeiter:innen, die im Rahmen der Verbundzustellung Pakete zustellen, erhalten ab 1. Oktober 2021 ein Paketstückgeld für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket (Empfangsbox, Abstellgenehmigung, Ersatzempfänger, Abholstation-sofern vom Kunden angegeben). Das Paketstückgeld beträgt 6 Cent.

Diese Regelung kommt auch für Vertretungstätigkeiten sowie für geringfügig beschäftigte Paketzusteller:innen (Samstagskräfte) in der Verbundzustellung zur Anwendung.

Für benachrichtigte Pakete, die in Abholstationen, in Filialen oder bei Post-Partnern hinterlegt werden, ist kein Paketstückgeld vorgesehen.

Die erstmalige Auszahlung des Paketstückgeldes wird im Jänner 2022 für den Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 erfolgen. In weiterer Folge soll das Paketstückgeld automatisiert monatlich ausbezahlt werden.

Mit dieser Verbesserung für unsere KV-neu Verbundzusteller:innen kommt eine langjährige Forderung von uns endlich zur Umsetzung.

Die Einführung dieses Paketstückgeldes in Höhe von 6 Cent sehen wir als weiteren wichtigen Schritt für eine leistungsgerechte Entlohnung.

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