Die Gültigkeit der angeschlossene Dienstanweisung vom 18. Dezember 2020 wird bis 8. Jänner 2021 verlängert.
Ein erster wichtiger Schritt! Ausnahmeregelung für den Zeitraum 21.-24. Dezember 2020 für jene Zustellbasen bei denen der Dienstbeginn bereits vorverlegt wurde.
Die Paketflut bleibt weiterhin hoch. Jetzt bietet das Unternehmen den eigenen Mitarbeiter*innen eine Zuverdienstmöglichkeit für die kommenden beiden Sonntage. Die Dienstleistung soll freiwillig erfolgen. Eine Zustimmung der Personalvertretung gibt es dazu jedoch nicht.
Wir haben in Erfahrung gebracht, dass FFP2 Masken angekauft wurden und bereits eingelangt sind. Die Masken werden noch diese Woche zunächst an alle Verbundzustellbasen versandt.
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse wurde eine Neuevaluierung betreffend Einführung des Schichtbetriebes auf Basis der **„Clustering-Grundsätze“ in den **Logistikzentren durchgeführt.