Enorme Schneemassen sorgen derzeit in einigen Teilen Österreichs für Chaos. Vielerorts sind die Straßen nicht befahrbar oder Orte von der Außenwelt abgeschnitten. Wer es daher nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr in die Arbeit geschafft hat, der braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
“Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt”, so ein Arbeitsrechtexperte des ÖGB. Lohn und Gehalt werden auch in dieser Situation weiterbezahlt.
Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.
Unbedingt Bescheid geben
Achtung: Einfach daheim bleiben geht jedoch nicht, der Arbeitgeber muss vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss zudem alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.