Schreiben betreffend Vordienstzeiten
Seitens des Personalmanagements wurden wir darüber informiert, dass in der letzten Woche das als Muster angeschlossene Schreiben – datiert mit 22. Juni 2020 - an die beamteten Mitarbeiter_innen betreffend „Dienstrechtsnovelle 2019“ über einen externen Druckdienstleister abgefertigt wurde.
Die für die Rückübermittlung von Unterlagen im Schreiben angegebene 6-wöchige Frist endet mit 22. September 2020; d.h. alle bis zum 22. September 2020 einlangenden Unterlagen/Rückmeldungen etc. gelten als fristgerecht eingelangt.
Abschließend möchten wir klarstellen, dass auch Unterlagen/relevante Informationen im Rahmen des vor Bescheiderlassung vorgesehenen Parteiengehörs vom Beamten in das jeweilige Dienstrechtsverfahren eingebracht werden können.