Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.
Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.
Die Verlängerung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Damit sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, besteht daher noch Anspruch auf bezahlte Freistellung bis Ende August 2020.