Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende März befristet worden.