Die aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend erfolgte Freistellung von der Arbeitsleistung jener Mitarbeiter*innen, die ein COVID-19-Risiko-Attest vorgelegt haben und für die mangels risikofreier interner Arbeitsmöglichkeiten auf gesetzlicher Basis eine Freistellung durchzuführen war, wird nicht über den 30. Juni 2021 hinaus verlängert.
Die Post AG wird daher die von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter*innen mit Wirksamkeit 1. Juli 2021 zur Aufnahme ihrer Dienstleistung auffordern. Sollten die betreffenden Mitarbeiter*innen einen Erholungsurlaub ab 1. Juli 2021 konsumieren wollen, werden diese seitens der Post AG genehmigt.
Auf Anfrage wurde uns auch signalisiert, dass bei allfälligen Änderungen am Arbeitsplatz aufgrund der längerfristigen Abwesenheiten erforderlichenfalls Einschulungstage gewährt werden.