Zuzustellen sind,
• bescheinigte Sendungen
• Pakete und Post Express: gemäß Kennzeichnung
• Geldanweisungen
• E+1 Sendungen ( Briefe, Postkarten , Tages- und Wochenzeitung)
Am halben Rayon unter Beachtung P/E sind folgende Sendungen zuzustellen:
• Maschinenfähige Kleinbrief mit blauem Label, die vom Verteilzentrum auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
• Maschinenfähige Flats mit blauem Label, die vom Verteilzentrum auf Zustellbezirk sortiert wurden
• Sendungen, die sich vom Vortag im Zustelltisch befinden
Alle übrigen Sendungen nur, wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für Rückstände aus den Vortag(en).
• Sowohl der 24. als auch der 31.12 sind ein Freitag, an einem Freitag fallen generell keine Kuverts zur Zustellung an, unadressierte Sendungen werden an diesen Tagen nicht zugestellt
• Analog zu den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen. Bei Reduzierung von Dienstzeit ist A350 „Sonstige bezahlte Abwesenheit“ einzutragen.
Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an. Am Nachmittag gibt es keine Zustellung.