Die Österreichische Bundesregierung hat zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf Grund der bestehenden Infektionszahlen sowie der Virus-Mutationen den bestehenden Lockdown verlängert und das Betreten zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben bis Ende Februar 2021 untersagt.