Erleichterung für VZ-Mitarbeiter*innen

Erleichterung für VZ-Mitarbeiter*innen

Ergänzend zur Dienstanweisung vom 26. Jänner 2021 wird auf Grund unserer Intervention die Tragepflicht der FFP2-Maske bei allen Tätigkeiten in der Produktion und Logistik präzisiert: Mitarbeiter*innen der Logistikzentren können sich ab sofort Freitesten und anstelle der FFP2-Maske einen anderen Nasen-Mund-Schutz tragen.

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