Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Öffnung der Gastronomie in Vorarlberg und die außerschulische Jugenderziehung und Jugendbetreuung.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Öffnung der Gastronomie in Vorarlberg und die außerschulische Jugenderziehung und Jugendbetreuung.
ÖGB-Forderung erfüllt: Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen. Wer krank wird, muss weiterhin nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis 31. Mai verlängert.
Die Österreichische Bundesregierung hat am 1.3.2021 in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, den bestehenden Lockdown in der Hotel- und Beherbergungsbranche nicht vor Ostern zu beenden. Das bedeutet, dass wir unsere postsozial Ferienhäuser weiterhin geschlossen halten müssen.
Ergänzend zur Dienstanweisung vom 26. Jänner 2021 wird auf Grund unserer Intervention die Tragepflicht der FFP2-Maske bei allen Tätigkeiten in der Produktion und Logistik präzisiert: Mitarbeiter*innen der Logistikzentren können sich ab sofort Freitesten und anstelle der FFP2-Maske einen anderen Nasen-Mund-Schutz tragen.
Die Dienstanweisungen vom 18. Dezember 2020, ergänzt mit den Dienstanweisungen vom 25. Jänner 2021, wurden nunmehr bis 7. April 2021 verlängert.
Das musst du wissen, wenn du von zuhause aus arbeitest. Die acht wichtigsten Antworten zum neuen Homeoffice-Paket. Stand vom 24.2.2021.
Die Schutzmaßnahmenverordnung wurde novelliert und um weitere 10 Tage (bis zum 27. Februar 2020) verlängert. Im Am Anhang finden sie die Schutzmaßnahmenverordnung, die erste Novelle sowie die rechtliche Begründung.
Mit Schreiben vom 23. Februar 2021 fordern wir die unternehmensweite Ausdehnung der Antigen-Tests sowie die Übermittlung einer klaren Impfstrategie für die Mitarbeiter*innen der Post AG.
Seit Montag, dem 22.2.2021 werden den Mitarbeiter*innen der Unternehmenszentrale angeboten, sich mittels Antigen-Schnelltests testen zu lassen. Wir empfehlen diese Test auch in allen anderen Unternehmensbereichen anzubieten.