Gemeinsam mit der Arbeiterkammer haben die Gewerkschaften klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice gefordert und sich jetzt durchgesetzt. Für das Paket der Sozialpartner gab es heute grünes Licht der Bundesregierung.
Gemeinsam mit der Arbeiterkammer haben die Gewerkschaften klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice gefordert und sich jetzt durchgesetzt. Für das Paket der Sozialpartner gab es heute grünes Licht der Bundesregierung.
Die Ausnahmeregelung für den versetzten Dienstbeginn für den Zeitraum 21.-24. Dezember 2020 wird nunmehr bis 9. Februar 2021 verlängert. Aufgrund der 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung vom 21. Jänner 2021 werden zusätzliche verschärfte Verhaltensmaßnahmen getroffen.
Angeschlossen finden sie die aktuelle Covid-19 Notmaßnahmenverordnung sowie eine Q&A-Liste, veröffentlicht am 21. Jänner 2021. Sie bestimmt u.a. die Ausgangsregelungen, das Verhalten an öffentlichen Orten, in Beförderungsmitteln, im Kundenbereich sowie am Ort der beruflichen Tätigkeit.
Um die Covid- Krise endlich überwinden zu können, ist die Corona-Schutzimpfung ein wesentlicher Baustein.
Soeben wurden wir darüber informiert, dass die bis 25. Jänner gültige Ausnahmeregelung betreffend des versetzten Dienstbeginns verlängert wird.
Der dritte CoV-Lockdown wird bis mindestens 7. Februar fortgesetzt. Erst dann soll es schrittweise Erleichterungen geben. Bis dahin wurden die Maßnahmen noch einmal verschärft (Quelle: ORF)
Die Österreichische Bundesregierung hat zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf Grund der bestehenden Infektionszahlen sowie der Virus-Mutationen den bestehenden Lockdown verlängert und das Betreten zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben bis Ende Februar 2021 untersagt.
FFP2 Masken können unter gewissen Bedingungen wieder verwendet werden. Diese Möglichkeit entbindet das Unternehmen jedoch nicht, dafür zu sorgen, dass für die Mitarbeiter*innen ausreichend Masken vorhanden sind.
Gestern haben Verhandlungen zwischen ÖGB unter Einbindung der GPF und der Wirtschaftskammer bezüglich eines General-Kollektivvertrags zu den Themen Testung und maskenfreie Zeit stattgefunden. Dabei konnte eine Einigung erzielt werden. Inwieweit der Generalkollektivvertrag auch für die Post AG gilt, wird derzeit geprüft.