Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter*innen mit Arbeitsbewilligung
Immer wieder gibt es bei ausländischen Mitarbeiter*innen mit befristeter Arbeitsbewilligung das Problem, dass deren Bescheid für die Verlängerung ihrer Arbeitsbewilligung erst mit Ablauf der vorangegangenen Befristung ausgestellt bzw. ausgehändigt wird.
Dies hat zur Folge, dass diese betroffenen Mitarbeiter*innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen von der Österreichischen Post AG gekündigt werden. Bei den Betroffenen führt das natürlich zu Frust und Ärger, vor allem aber zu Existenzängsten. Wir haben uns deshalb direkt an das Personalmanagement gewandt.
Es gibt zwar eine Zusage, dass all diese Mitarbeiter*innen bei Vorliegen einer gültigen Arbeitsbewilligung weiterhin bei der Post beschäftigt werden können, allerdings nur mit einem befristeten Arbeitsvertrag.
Wie das arbeitsrechtlich aussieht, lassen wir derzeit gerade prüfen.
Sollten die mit befristeter Arbeitsbewilligung, aber einem derzeit unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigten ausländischen Mitarbeiter*innen künftig tatsächlich nur mehr einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, würden sie aber auch sämtliche Ansprüche auf Sozialleistungen verlieren. Das wäre aus unserer Sicht jedenfalls unzumutbar.
Wir haben das Personalmanagement daher ersucht dafür Sorge zu tragen, dass allen betroffenen Mitarbeiter*innen auch künftig sämtliche bisherige Sozialleistungen erhalten bleiben.