Höhere Prämien für MitarbeiterInnen-Gewinnung 800 Euro sind ein toller Anreiz
Unsere Bemühungen haben sich auch in diesem Fall gelohnt. Auf Grund des großen Bedarfs an neuen MitarbeiterInnen für die Distribution, die Logistikzentren, die Transportlogistik und die Filialen, wurde das bestehende Prämienmodell noch attraktiver gemacht:
Prämienauszahlung neu:
Ø 200 € nach 1 Monat Verbleib des/der neuen
MitarbeiterIn im Unternehmen
Ø 200 € nach 3 Monaten Verbleib des/der neuen
MitarbeiterIn im Unternehmen
Ø 200 € nach 6 Monaten Verbleib des/der neuen
MitarbeiterIn im Unternehmen
Ø 200 € nach 12 Monaten Verbleib des/der neuen
MitarbeiterIn im Unternehmen
- Es gibt kein Limit über die Anzahl der Personen, die jemand werben kann
- Das Programm kommt für die Besetzung von unbefristeten Stellen mit einer Wochenstundenleistung von mindestens 20 Stunden zur Anwendung
- Die geworbene Person muss ein vollversichertes Arbeitsverhältnis zu einem Konzernunternehmen eingehen, d.h. Urlaubsersatzkräfte, PraktikantInnen oder geringfügige DienstnehmerInnen lösen keinen Prämienanspruch aus.
- Das Beschäftigungsausmaß des/der werbenden MitarbeiterIn spielt keine Rolle für die Prämienhöhe
- Verlässt der/die werbende MitarbeiterIn das Unternehmen bevor die Auszahlung fällig ist, verliert er/sie den Anspruch. Bei internem Wechsel des/der werbenden MitarbeiterIn ein anderes Konzernunternehmen bleibt der Anspruch aufrecht.
Das Prämienmodell wird befristet rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021
bis 31. März 2023 eingeführt.
Siehe dazu auch unter www.fsgpost.at
FSG – Miteinander mehr möglich machen!