Information zu den steuerlichen Änderungen 2023
Mit der Ökosozialen Steuerreform und dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II hat die Regierung Maßnahmen beschlossen, die auch direkte Auswirkungen auf deine Gehaltsabrechnung haben.
Für dich liegt der Fokus 2023 dabei insbesondere auf der Senkung des Lohn & Einkommensteuersatzes in der zweiten und dritten Tarifstufe, sowie im Progressionsausgleich durch Inflationsanpassung der Steuerstufen.
Es werden dadurch erstmals auch der Einkommensteuertarif und die steuerlichen Absetzbeträge an die (positive) Inflationsrate angepasst, um der „kalten Progression" (Erhöhung der Steuerlast durch fehlende Anpassung des Steuersystems an die Preissteigerungsraten) entgegenzuwirken.
Für das Kalenderjahr 2023 wird in der 2. Steuerstufe der Steuersatz von 32,5% auf 30% gesenkt und in der 3. Steuerstufe ein Durchschnittssteuersatz von 41% angewendet. Alle Absetzbeträge wer den um die für 2023 ermittelte Inflationsrate von 5,2% angehoben. Bei den Tarifstufen werden die beiden untersten um 6,3%, die darüber (unter einer Million Euro) liegenden um 3,46% angehoben.
Seit 1. Jänner 2023 gelten daher bei der Lohn- und Einkommensteuer folgende offiziellen Steuerstufen und Steuersätze:
für die ersten 11.693 Euro 0% Steuersatz
für Einkommensteile über 11.693 Euro bis 19.134 Euro 20% Steuersatz
für Einkommensteile über 19.134 Euro bis 32.075 Euro 30% Steuersatz
für Einkommensteile über 32.075 Euro bis 62.080 Euro 41% Steuersatz
für Einkommensteile über 62.080 Euro bis 93.120 Euro 48% Steuersatz
für Einkommensteile über 93.120 Euro bis 1.000.000 Euro 50% Steuersatz
für Einkommensteile über 1.000.000 Euro 55% Steuersatz
Die entsprechende Berücksichtigung und Aufrollung ab Jänner 2023 erfolgt mit der jeweils aktuellen Abrechnung im Jänner 2023.