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Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages

29.09.2022

Den umfangreichen Arbeiten Rechnung tragend hat nun das Personalmanagement zusätzliche Mitarbeiter:innen eingestellt. Dadurch sollen bis Ende des Jahres rund 1200 offene Fälle abgearbeitet werden. Dennoch warten immer noch hunderte Betroffene auf die bescheidmäßige Feststellung ihres Vorrückungsstichtages.

Immerhin haben schon zahlreiche Kolleg:innen, deren Vorrückungsstichtag neu festgesetzt wurde, rückwirkend ab 1. Mai 2016 eine Nachzahlung erhalten. In weiterer Folge wird ihnen schriftlich mitgeteilt, wann die nächste Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe erfolgen wird.

Auch viele bereits in den Ruhestand versetzte Kolleg*innen harren noch immer der bescheidmäßigen Festsetzung ihres Ruhegenusses. Auch da drängen wir das Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Pensionsservice der BVAEB, die Verfahren zu beschleunigen.

Wer fragen  zum Thema „Vorrückungsstichtag“ hat, kann sich gerne an uns im Zentralauschuss email ZA.Kanzlei@post.at wenden.

Die FSG informiert rasch und zuverlässig. 


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