wird folgende ergänzende Dienstregelung für den 24. und 31. Dezember 2025 getroffen:
Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen. Kolleg*innen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden Minusstunden nicht im Zeitkorridor angerechnet. Ausgenommen bei einer Arbeitsleistung unter 5 Stunden werden die angefallenen Minusstunden (aber nur diese) im Zeitkorridor angerechnet.
Die Abrechnung von Mitbesorgungsstunden erfolgt unter Bedachtnahme auf die Dienstanweisung vom 27. Mai 2025.
Bild: AdobeStock

