Die Erhöhung erfolgt für alle* ab 1. Juli 2025 um 2,8 Prozent.
Die Nebengebühren, die Zulagen und die Lehrlingsentschädigung werden auch im Ausmaß von 2,8 Prozent erhöht.
Zusätzlich werden für Angestellte die Tages- und Nächtigungsgelder und für Beamt*innen das Kilometergeld an die geltenden Ansätze ab 1. Juli 2025 angepasst.
Für KV-Neu Mitarbeiter*innen in der Zustellung wird das steuerfreie Ausbleibetaggeld mit Wirksamkeit 1. Jänner 2026 auf 29 Euro pro Tag angehoben.
Das Ergebnis zeigt einmal mehr die Verhandlungsstärke unserer Gewerkschaft. Richard Köhler bedankte sich bei seinem erfolgreichen Verhandlungsteam.
*ausgenommen jene Mitarbeiter*innen, deren Dienstverhältnis erst 2025 begründet wurde oder die im heurigen Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben